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Wirtschaft Firmenpleiten

Eine Firmenpleite wird geschäftlich auch als Insolvenz bezeichnet. Dieser Begriff wiederum steht für die Unfähigkeit des Unternehmens für seine Verbindlichkeiten und seine Schulden aufzukommen. Das Hauptrisiko für eine Firmenpleite sind zu hohe Geschäftsrisiken. Das deutsche Insolvenzrecht sieht drei Gründe für eine Firmenpleite und die daraus resultierende Insolvenz vor. Grund eins ist die Zahlungsunfähigkeit, was bedeutet, dass das Unternehmen fällige Schulden nicht mehr entrichten kann. Grund zwei ist die drohende Zahlungsunfähigkeit. Das bedeutet, dass das Unternehmen seine Schulden zum Fälligkeitszeitpunkt nicht mehr zahlen können wird. Grund drei ist die Überschuldung. Dies bedeutet, dass die Schulden des Unternehmens größer sind als das vorhandene Vermögen.

Sobald einer dieser drei Gründe eintritt, muss das Unternehmen unverzüglich eine Insolvenzerklärung abgeben. Unterbleibt die Erklärung, kommt dies einer Insolvenzverschleppung gleich, was in Deutschland strafrechtlich relevant ist. Nach Bekanntgabe der Firmenpleite wird das Insolvenzverfahren eingeleitet. Ein Antrag hierauf muss beim Insolvenzgericht gestellt werden. Die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit ist weiterhin erlaubt, immerhin werden so die Chancen verbessert, dass Gläubiger befriedigt werden können. Ist das Insolvenzverfahren vom Gericht eingeleitet worden, wird ein Insolvenzverwalter gestellt. Pfändbares Einkommen muss dem Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellt werden. Dieses wird an die Gläubiger verteilt.

Der Insolvenzverwalter informiert die bestehenden Gläubiger über die Insolvenz und fordert sie auf, ihre Forderungen geltend zu machen. Anschließend erfolgt eine Auflistung aller Schulden in einer Insolvenztabelle. Dieser können alle Gläubiger, die Höhe der Forderungen und der Anspruchsrang entnommen werden. Nach der Verteilung des pfändbaren Vermögens hebt das Insolvenzgericht das bestehende Insolvenzverfahren wieder auf. Bestand zuvor eine GmbH oder eine AG (juristische Personen), müssen diese aufgelöst werden.

Insolvenzen werden im Internet bekanntgegeben, sobald das Unternehmen beim Amtsgericht Insolvenz beantragt hat. Wird seitens des Unternehmens ein Insolvenzplan ausgearbeitet, kann eine Sanierung des Unternehmens erfolgen. Die Gläubigerversammlung muss diesem zustimmen, daher ist ein Sanierungsplan sorgfältig zu erarbeiten.

Fragen und Antworten zu Firmenpleiten

  1. Wann muss ein Unternehmen seine Firmenpleite bekanntgeben?

    Antwort: Sobald das Unternehmen entweder zahlungsunfähig ist, voraussichtlich zum Fälligkeitstermin von Schulden zahlungsunfähig ist oder mehr Schulden als Vermögen hat, besteht die Pflicht zur Insolvenzanmeldung und somit zur Bekanntgabe der Firmenpleite.

  2. Was passiert mit Angestellten nach einer Firmenpleite?

    Antwort: Nach Eröffnung der Insolvenz besteht das Arbeitsverhältnis zunächst weiter. Der Insolvenzverwalter kann dieses jedoch mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufheben. Arbeitsrechtliche Kündigungsvereinbarungen gelten in diesem Fall nicht mehr.

  3. Was passiert, wenn bei einer Firmenpleite kein Lohn mehr gezahlt wurde?

    Antwort: Der Arbeitnehmer wird in diesem Fall zu einem Gläubiger des insolventen Unternehmens und wird in die Insolvenztabelle aufgenommen.

  4. Gibt es eine Wohlverhaltensperiode nach der Firmenpleite?

    Antwort: Anders als bei der Verbraucherinsolvenz gibt es beim klassischen Insolvenzverfahren keine anschließende Wohlverhaltensperiode. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens gibt die Insolvenz als beendet.

  5. Welches sind die zehn größten Firmenpleiten in Deutschland?

    Antwort: Zu den größten zehn Firmenpleiten in Deutschland gehören: Arcandor (Mutterkonzern Karstadt), Schlecker Drogeriekette, Praktiker Baumarktkette, Woolworth Einzelhandelsunternehmen, Air Berlin, Luftfrachtunternehmen, Walter Bau Baukonzern, Edscha Autozulieferer, Tempton Personaldienstleister, Qimonda Speicherchipshersteller, Karmann Automobilzulieferer.

  6. Wie viele Stufen umfasst ein Insolvenzverfahren für Unternehmen?

    Antwort: Das Insolvenzverfahren wird in vier Schritten durchgeführt. Am Ende wird das Insolvenzverfahren als beendet erklärt.

  7. Bei welchem Gericht muss die Firmenpleite angezeigt werden?

    Antwort: Zuständig für eine Firmenpleite und somit für die Insolvenz ist das Insolvenzgericht.

  8. Was passiert, wenn ein Unternehmen seine Firmenpleite nicht bekanntgibt?

    Antwort: Das Unternehmen macht sich mit einer Insolvenzverschleppung strafbar und die verantwortlichen Personen können mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden.


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