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[Immobilien: Immobilien-Kauf-Nebenkosten]
Beim Kauf einer Immobilie fallen Nebenkosten an. Der Eintrag ins Grundbuch will bezahlt sein, der Makler verlangt seinen Lohn und auch sonst werden einige Hände aufgehalten. Mit dem Kauf alleine ist längst noch nicht alles bezahlt
Beim Immobilienkauf wird Grunderwerbssteuer erhoben. Diese Steuer beträgt 3,5% der Kaufsumme. Die Grunderwerbssteuer ist bundesweit einheitlich geregelt.
Bei jedem Immobilienkauf muss ein Notar mit der Grundbucheintragung beauftragt werden. Ein Teil davon, 0,4% des Kaufpreises, entfällt auf die Gerichtskosten.
Viele Gemeinden erheben eine Gebühr für eine Verzichtserklärung der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht beim Immobilienkauf. In der Regel beträgt diese Gebühr etwa 10€.
Meist bewegen sich die Gebühren privater Makler zwischen 3% und 7% des Kaufpreises. Als allgemein üblich werden 3,5% angenommen.
Von der Grunderwerbssteuer ausgenommen sind Einbauten und Inventar. So können eine Einbauküche oder Einbauschränke vom Kaufpreis abgerechnet werden, ebenso der Ölbestand im Haus.
Die Immobilienfinanzierung enthält meist Nebenkosten. Dies kann die Gebühr einer Finanzierungsvermittlers sein, es kann auch eine Zinsfestschreibung beim Bankkredit sein oder auch die Risikolebensversicherung, die der Kreditgeber als Sicherheit fordert.
Für die Bewertung der Immobilie wird oft ein Immobiliengutachter oder ein Bausachverständiger zu Rate gezogen, der den Zustand der Bausubstanz bewertet. Das kann sehr sinnvoll sein, aber leicht kommen auch in diesem Punkt Nebenkosten von 10000€ oder mehr zusammen.
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