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[Recht: Mietrecht]
Im Mietrecht sind alle Rechte und Pflichten des Mieters und auch des Vermieters enthalten. Diese sind im Detail aufgelistet und können per Gericht durchgesetzt werden.
Der Mieterschutz wird im Mietrecht festgehalten. Dieser regelt die Grundrechte des Mieters. Und somit gilt er auch als Schutz des Mieters. Wichtige Bestimmungen sollen den Mieter vor der Willkür von Vermietern schützen. Das wären zum Beispiel, unerlaubte Mieterhöhungen.
Ein Vermieter sollte eine Rechtschutzversicherung abschließen. Diese kostet zwar extra, aber sie deckt zumindest die Rechtsanwaltskosten und die Kosten die bei Gericht anfallen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Mietausfallversicherung. Diese kommt im Falle von nicht gezahlten Mieten für diese auf.
Wenn ein Mietvertrag unterschrieben wurden ist, gilt die darin festgehaltene Kündigungsfrist. Diese kann aber durch einen Aufhebungsvertrag unwirksam gemacht werden. Es sollte aber immer auf schriftlichem Wege erfolgen und durch beide Parteien unterzeichnet werden.
Der Mieter muss die Grundsteuern und Versicherungen bezahlen, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurden. Dieses ist im BGB in der Betriebskostenverordnung festgehalten und gilt als Bestimmung. Unter dem Paragrafen 556, im Bürgerlichen Gesetzbuch, kann dieses nachgelesen werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält die Gesetze zu den verschiedensten Themen. Die Paragrafen für das Mitrecht sind 535- 580. Außerdem werden die Paragrafen noch in Absätzen unterteilt, um die Gesetzesgebung besser zu erläutern.
Da außer Wohnraum auch andere Dinge, wie zum Beispiel Autos, Möbel vermietet und gemietet werden. Dieselben Gesetze gelten aber auch für das mieten und vermieten von Dienstleistungen, wie die Vermietung von Arbeitskräften unter anderen.
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