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Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, eine Immobilie und deren Wohn- oder Gebrauchswert zu verbessern. Oft ist nur schwer zwischen Modernisierung und Instandsetzung zu unterscheiden. Modernisierungsmaßnahmen können Mietsteigerungen nach sich ziehen und Wohnungen für die Mieter zu teuer werden lassen, daher müssen solche Maßnahmen rechtzeitig angekündigt werden. Modernisierung ist ein starker Bewertungsfaktor für die Immobilie und steigert deren Marktwert oft beträchtlich.

Quiz zum Thema Modernisierungsmaßnahmen

  1. Innerhalb welcher Frist sind Modernisierungsmaßnahmen einem Mieter mitzuteilen?

    Modernisierungsmaßnahmen müssen den Mietern drei Monate vor deren Beginn schriftlich angekündigt werden, die Art der Maßnahme muss ausführlich dargelegt werden, ebenfalls die zu erwartende Mietsteigerung, die sich durch die Maßnahme ergibt. Voraussichtlicher Beginn und Dauer müssen ebenfalls abgekündigt werden.

  2. Ist Sanierung ein passender Begriff für eine Modernisierungsmaßnahme?

    Sanierung geht über eine Instandsetzungsmaßnahme hinaus und beinhaltet meist auch eine Modernisierung der Immobilie. Eine energetische Bausanierung kann im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden.

  3. Muss der Mieter in jedem Fall eine Modernisierungsmaßnahme dulden?

    Die Duldungspflicht für den Mieter kann aufgehoben werden, wenn eine Modernisierungsmaßnahme für ihn oder für im Haus wohnende Familienangehörige eine besondere Härte darstellen, beispielsweise pflegebedürftige Angehörige oder Krankheiten, die die Belastungen des Umbaus nicht erlauben. Ebenso kommen hier auch Arbeiten an der Heizung während der Heizperiode zum Tragen.

  4. Kann ein Mieter aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme die Wohnung kündigen?

    Im Falle der Modernisierung kann der Mieter von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Mietvertrag vorzeitig auflösen. Diese Kündigung kann er im ersten Monat nach der Ankündigung 3 Monate vor Beginn der Maßnahme aussprechen

  5. Gilt der Einbau eines Regenschutzdaches am Hauseingang als Modernisierungsmaßnahme?

    Als Modernisierungsmaßnahme gelten Verbesserungen in und außerhalb der Wohnung. So zählen auch der Einbau eines Fahrstuhls oder besagtes Schutzdaches als Modernisierungsmaßnahme ausgeschrieben werden und sich entsprechend als Verbesserung im Mietzins niederschlagen.

  6. Wie weit darf der Vermieter den Mietzins auf Grund der Modernisierung erhöhen?

    Der Vermieter darf den Mietzins maximal um jährlich 11% der von ihm aufgewandten Kosten für die Modernisierung erhöhen, vorausgesetzt, er überschreitet dabei die ortsübliche Vergleichsmiete nicht, sonst besteht für ihn die Gefahr einer Mietpreisüberhöhung, allgemein Mietwucher genannt, was eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen kann.

  7. Wo unterscheiden sich Renovierung und Modernisierung?

    Unter Renovierung versteht man erhaltende Maßnahmen, aber auch Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Streichen. Modernisierungsmaßnahmen sind Investitionen in die Zukunft der Immobilie, die der Wertsteigerung dienen. Im Gegensatz zu den meist überschaubaren Kosten einer Renovierung können die Kosten für eine Modernisierung sehr hoch ausfallen.

  8. Welche Ziele sollte eine Modernisierungsmaßnahme verfolgen?

    Eine Modernisierungsmaßnahme sollte vorrangig vier Ziele verfolgen: die Erhaltung der Bausubstanz, die Wertsteigerung der Immobilie, eine Steigerung der Wohnkomforts und die Energieeinsparung.


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