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Immobilienversicherungen

Wie in vielen Bereichen des Lebens kann es auch bei Immobilien sinnvoll und wichtig sein, sie abzusichern. Besonders bei Immobilien kann ein unversicherter Schaden weitreichende finanzielle Folgen haben.

Quiz zum Thema Immobilienversicherungen

  1. Schon bei der Darlehensvergabe verlangt der Darlehensgeber eine Gebäudeversicherung. Welche Schäden sind in dieser Versicherung abgesichert?

    Die Gebäudeversicherung stammt aus der früheren Gebäudebrandversicherung. Neben Feuer sind auch Blitzschlag, Sturmschäden und Leitungswasserschäden versichert.

  2. Wird ein Haus mit einer Ölheizung befeuert, welche Versicherung ist erforderlich?

    Eine Haftpflichtversicherung sollte in jedem Fall vorhanden sein, bei möglichen Gewässerschäden durch einen Ölunfall sollte eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  3. Ein Haus wird neu erbaut. Wie kann der Rohbau abgesichert werden?

    Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Während des Baues ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nützlich, ebenso eine Bauleistungsversicherung, über die auch mithelfende Freunde oder Verwandte unfallversichert sind. Diese Versicherungen umfassen Leistungen, die eine normale Haftpflichtversicherung nicht einschließt.

  4. Kann ein Bauvorhaben auch ohne Versicherung durchgeführt werden?

    Grundsätzlich ja, trotzdem sollte man in der Bauphase an Versicherungen nicht sparen. Eine Baustelle ist stets unfallträchtig, auch schwere Unfälle sind jederzeit möglich.

  5. Neben der Gebäudeversicherung steht eine zweite Säule für die Absicherung einer Immobilie. Welche Versicherung ergänzt die Gebäudeversicherung?

    In der Hausratversicherung sind alle beweglichen Gegenstände innerhalb einer Immobilie abgesichert. Inbegriffen sind Möbel, Kleidung technische Geräte und anderer Hausrat, die auch gegen Diebstahl abgesichert werden und im Schadensfall zum Neuwert von der Versicherung ersetzt werden.

  6. Können die Versicherungen in einem Mietobjekt auf die Mieter umgelegt werden?

    Die Versicherungen können auf die Mieter umgelegt werden, allerdings dürfen sie nicht als Nebenkosten aufgeführt werden, in diesem Fall handelt es sich um Betriebskosten.

  7. Besonders bei Altbauten lohnt sich der Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung. Wann springt diese Versicherung ein?

    Eine Gebäudehaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die durch das Gebäude verursacht werden. Gerade bei Altbauten können solche Schäden zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel verursacht werden.


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