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Landschaftsschutz

Im Zuge der fortschreitenden Umweltverschmutzung und zunehmender Zerstörung von Naturlandschaften durch Bebauung etc. wird das Thema Landschaftsschutz immer wichtiger. Dabei ist es sehr wichtig, zwischen Landschaftsschutz und Naturschutz zu unterscheiden.

Quizfragen

  1. Welche Belange gehören zum Landschaftsschutz?

    Landschaftsschutz umfasst die Belange Naturschutz, Umweltschutz sowie die Nutzung natürlicher Ressourcen. Auch die Themen Erholungsvorsorge und Denkmalpflege spielen oftmals in den Landschaftsschutz mit hinein.

  2. Was unterscheidet Landschaftsschutz von Naturschutz?

    Während beim Naturschutz das Augenmerk vorrangig auf den Schutz und den Erhalt bedrohter Tier- und Pflanzenarten gelegt wird, beschäftigt sich der Landschaftsschutz mit der Nutzung der Natur durch den Menschen, in den Bereichen Bewirtschaftung und Erholung.

  3. Was ist eine Kulturlandschaft?

    Als Kulturlandschaft bezeichnet man eine Landschaft, die durch den Menschen geprägt ist. Dabei spielen sowohl die natürliche Beschaffenheit der Landschaft (Flora & Fauna) als auch die menschlichen Einflüsse eine bedeutende Rolle.

  4. Was ist das wichtigste Instrument des Landschaftsschutzes?

    Das wichtigste Instrument des Landschaftsschutzes ist das Landschaftsschutzgebiet. Mit der Ausweisung eines solchen Gebietes kann ein effektiver Landschaftsschutz erreicht werden, wobei ein großes Augenmerk auf die damit verbundenen Auflagen und Richtlinien gelegt werden muss.

  5. Welche Vorgaben können mit einem Landschaftsschutzgebiet verbunden sein?

    Die Liste der Vorlagen, die mit einem Landschaftsschutzgebiet verbunden sein können, ist sehr lang. Das Spektrum reicht von bloßen Empfehlungen bis hin zu strikten Verboten, die im Rahmen einer Satzung festgelegt werden.

  6. Ist ein Landschaftsschutzgebiet auch gleichzeitig ein Naturschutzgebiet?

    Nein. Das Landschaftsschutzgebiet ist quasi die „Light-Variante“ eines Naturschutzgebietes. Oftmals werden Landschaftsschutzgebiete in Gegenden ausgewiesen, die den Anforderungen an ein Naturschutzgebiet nicht genügen, bzw. noch nicht genügen.

  7. Was ist in Landschaftsschutzgebieten verboten?

    Grundsätzlich ist in einem Landschaftsschutzgebiet alles untersagt, was den Charakter der Landschaft verändert. Da kann z. B. die Umwandlung einer Wiese in Ackerland sein, sofern sich dieses Ackerland nicht in das einheitliche Bild der Umgebung einfügen würde. Meist nicht eingeschränkt ist jedoch die Nutzung vorhandener Ressourcen.

  8. Wo sind die Details für ein Landschaftsschutzgebiet festgeschrieben?

    Alle Details für ein Landschaftsschutzgebiet werden durch die Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes ausgewiesen. In dieser Verordnung werden z. B. die genaue Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes und der Schutzzweck definiert. Außerdem wird geregelt, welche Veränderungen im Einzelnen zulässig oder eben verboten sind.

  9. Müssen Landschaftsschutzgebiete bei der Bebauung berücksichtigt werden?

    Ja – vorhandene Landschaftsschutzgebiete sind bei der Bauleitplanung in jedem Fall zu berücksichtigen und müssen außerdem in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Eine Verletzung dieser Pflichten kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.


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