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Flächennutzung

Dass in Deutschland nahezu alles gesetzlich geregelt ist, daran gibt es keinen Zweifel. Und so verwundert es auch nicht, dass hierzulande nicht einfach irgendwo beliebig Gebäude errichtet werden dürfen. Und selbst Baugebiete oder Gewerbegebiete dürfen von einer Gemeinde nicht willkürlich festgelegt werden, sondern müssen zunächst in einen festgelegten Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Quiz zur Flächennutzung

  1. Wie wird ein Flächennutzungsplan noch genannt?

    Ein Flächennutzungsplan ist auch unter dem Begriff „Vorbereitende Bauleitplanung“ bekannt. Er bildet also die Grundlage für jegliches Bauvorhaben innerhalb einer Stadt oder Gemeinde.

  2. Wozu gibt es Flächennutzungspläne?

    Flächennutzungspläne dienen dazu, die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Sie sind also ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung.

  3. Wo sind die rechtlichen Bestimmungen für Flächennutzungspläne verankert?

    Es gibt in Deutschland ein spezielles Baugesetzbuch, welches sowohl das Verfahren der Planaufstellung im Rahmen eines Flächennutzungsplans als auch die rechtlichen Folgewirkungen bei der Nutzung dieses Planes beinhaltet.

  4. Was wird im Flächennutzungsplan genau dargestellt?

    Das Baugesetzbuch besagt: In einem Flächennutzungsplan muss die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde bzw. die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dargestellt werden.

  5. Welche Flächen werden in einem Flächennutzungsplan aufgezeigt?

    In einem Flächennutzungsplan sind sowohl die bereits bestehenden Flächen einer Gemeinde darzustellen als auch die in Zukunft zu nutzenden Flächen. Darunter fallen sowohl Wohngebiete als auch Gewerbegebiete und Ackerflächen.

  6. Warum ist der Flächennutzungsplan insbesondere beim Ausweisen von Neubaugebieten hilfreich?

    Beim Ausweisen von Neubaugebieten muss auch die Planung von Versorgungsleitungen, Straßen und anderen Versorgungseinrichtungen mit berücksichtigt werden. Der Flächennutzungsplan gibt hierüber erste Auskünfte und hilft der Gemeinde, den entstehenden Aufwand besser abschätzen zu können.

  7. Welchen Maßstab weist ein Flächennutzungsplan auf?

    Üblicherweise werden für Flächennutzungspläne Maßstäbe von 1:10.000 bis 1:50.000 verwendet. Wie der gewählte Maßstab ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel der Größe der bereits bestehenden Flächen.

  8. Welche übergeordneten Ziele sind beim Anlegen eines Flächennutzungsplans zu beachten?

    Die zuständige Gemeinde ist angewiesen, die übergeordneten Ziele bezüglich der Landes- und Regionalplanung beim Anlegen ihres Flächennutzungsplanes stets zu beachten. Die Landes- und Regionalplanung steht also immer über der Gemeindeplanung.

  9. Muss ein Flächennutzungsplan genehmigt werden?

    Ja, jeder Flächennutzungsplan muss bei der übergeordneten Verwaltungsbehörde zunächst genehmigt werden. Diese Verwaltungsbehörde kann entweder die Bezirksverwaltung oder auch die Landesverwaltung sein.


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