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Nachbarrecht

Das Nachbarrecht ist im BGB verankert, um Privatrechte-und Pflichten von Eigentum zu regeln und zu schützen. Bei Streitigkeiten greift das Zivilrecht.

Fragen zu Nachbarrecht

  1. Um was handelt es sich beim Nachbarrecht?

    Das Nachbarrecht ist ein Teil vom Sachrecht, dabei geht es immer um die grundsätzlichen Rechte vom Eigentümer. Dabei wird gestritten und verhandelt um jede weitere Fremdeinwirkung von Dritten auszuschließen. Oft wird dabei nicht mal Rücksicht auf die Gegenpartei genommen. Es sollen am Ende immer keinerlei Beeinträchtigungen für die Gegenpartei rauskommen.

  2. Was ist das Öffentliche Nachbarrecht?

    Bei öffentlichem Nachbarrecht handelt es sich besonders um Vorschriften des BauGB, das soll heißen, dass es dabei um Abstandsflächenvorschriften handelt. Dabei geht es um subjektive Rechte die im Verhältnis zum Eigentümer Grundstück stehen. Und diese Fragen und Probleme werden beim öffentlichen Nachbarrecht behandelt.

  3. Was ist das Nachbarrechtsgesetz?

    Dieses Gesetz ist in jedem Bundesland anders geregelt, auch unterscheiden Sie sich oft in kleinen Details. Bei dem Nachbarrechtsgesetz wird alles verhandelt, was sich um Nachbarschaften dreht. Egal ob es um Grundstückfragen geht, Lärmbelästigungen oder Hecken - Schwierigkeiten, auch Grillstreitigkeiten, Partys usw.

  4. Frage Nachbarrecht: Wie hoch darf ein Zaun sein?

    Gartenzäune, die vom Nachbargrundstück abgetrennt werden sollen, sind keine Pflicht. Jedoch sollte ein Zaun oder eine Hecke auf beiden Grundstücken stehen, so müssen auch beide Mietparteien dies zahlen und auch pflegen. Soll ein Zaun ohne Beteiligung des Nachbarn gesetzt werden, so muss es eine übliche Zaunart sein. Soll ein Zaun quer über dem Nachbarsgrundstück verlaufen, muss der Nachbar die Möglichkeit haben, über einen anderen Weg sein Grundstück begehen zu können. Dieses Recht muss allerdings im Grundbuch beider Parteien eingetragen werden. Für diesen Zaun muss auch gezahlt werden. Bei gefährlichen Grundstücken ist ein Zaun Pflicht. Die Zaunhöhe allerdings legt jedes Bundesland selber fest.

  5. Ist grillen auf dem Grundstück erlaubt?

    Es darf in den Sommermonaten gegrillt werden, allerdings muss drauf geachtet werden, dass der Nachbar nicht mit dem Qualm und dem Lärm nicht belästigt wird. Wie oft gegrillt werden darf, ist nicht festgelegt wurden. Um aber auf der sicheren Seite zu stehen, kann man das Grillen auch beim Nachbarn anmelden.

  6. Was sind die häufigsten Lärmbelästigungen?

    Bei den Lärmbelästigungen handelt es sich oft um den zu lauten Fernseher oder zu lauter Musik, viele Nachbarn ärgern sich auch darum, wenn Musikinstrumente gespielt werden und vor allem, wenn es stundenlang ist. Dann gibt es Nachbarn die regen sich über zu laute Haushaltsgeräte auf, die auch dann mal in den Ruhezeiten genutzt werden. Manche sind auch der Meinung sich über Kinder und deren Lärm zu beschweren. Tiere sind ein großer Streitpunkt. Wenn Partys veranstaltet werden oder die Gartenpflege gemacht wird.


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