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Parteigründer

In jedem Land gibt es unterschiedliche Meinungen, wie dieses zu regieren sei. In einer Demokratie wird ein Land durch eine gewählte Regierung regiert. Daher gibt es Menschen, die ein Ideal in ihrer Politik sehen oder sich nicht von den vorhandenen Parteien vertreten fühlt. Dieser Mensch hat dann die Möglichkeit, selber eine Partei zu gründen.

Quiz zum Thema Parteigründer

  1. Mit welchem Recht kann ich Parteigründer in Deutschland werden?

    In dem ich den § 2 des Parteiengesetzes erfülle. Eine Partei wird darin wie folgt definiert: „Eine Vereinigung von Bürgern, die zumindest für eine längere Zeit im Bund oder Land auf die politische Willensbildung Einfluss nimmt. Außerdem müssen die Parteien entweder im Bundes- oder im Landtag mitwirken wollen.“

  2. Wie viele Mitglieder muss ein Parteigründer für seine Partei gewinnen und welche Grundregel muss man bei der Namensgebung beachten??

    Es müssen insgesamt mindestens 3 Bürger vorhanden sein, da ein Parteivorstand aus mindestens 3 Bürgern bestehen muss. Das ist das vorgeschriebene Minimum für eine Vorstandsbildung. Der Name der neuen Partei muss sich deutlich von den vorhandenen Parteinamen unterscheiden. Für lange Namensgebung wären gute Abkürzungen der Namen für die Partei von Vorteil.

  3. Was muss ein Parteigründer für Punkte in seiner Satzung festlegen?

    Die detaillierten Bestimmungen findet man im Parteiengesetz § 6. Unteranderem werden in der Satzung einer Partei Sitz und Tätigkeitsbereich der Partei festgelegt. Ebenso muss der Parteigründer den Aufbau und die Unterorganisationen seiner Partei festlegen.

  4. Was ist das wichtigste Element, was der Parteigründer vorlegen muss?

    Eine Partei benötigt unbedingt ein Parteiprogramm. Dieses wird auf einem Parteitag gemeinsam erarbeitet und beschlossen. Anhand dieses Parteiprogramms, in dem Grundsätze, politische Ziele, kurz die politische Identität der Partei detailliert beschrieben wird, kann der Parteigründer Mitglieder in der Bevölkerung motivieren für die gemeinsamen Ziele und in die Partei einzutreten.

  5. Wo muss ein Parteigründer seine Partei registrieren lassen und welche Unterlagen werden hierfür benötigt?

    Der Bundeswahlleiter registriert die zu den Wahlen zugelassenen Parteien. Er steht einer Behörde mit Sitz in Wiesbaden vor. Diese hat die Aufgabe, Bundestags- und Europawahlen zu organisieren. Der Parteigründer muss ihm das unterschriebene Gründungsprotokoll der Partei mit Namen der Vorsitzenden, Parteiprogramm und Satzung aushändigen.

  6. Welche Voraussetzungen muss ein Parteigründer bei der Auswahl seiner Mitglieder beachten?

    Die Mitglieder müssen natürliche Personen sein. Die Mehrheit dieser Mitglieder muss eine deutsche Staatsangehörigkeit vorweisen und ihren Sitz bzw. ihre Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Parteiengesetzes haben. Diese können sich dann in Landesgruppen unter der Parteiführung aufteilen.


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