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KFZ Versicherungen

Vom Gesetzgeber ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, um ein Auto zuzulassen. Damit werden Schäden und finanzieller Schutz von Unfallgeschädigten der Gegenseite abgedeckt. Voll- oder Teilkaskoversicherung ist freiwillig und regelt die selbst verursachten Unfallschäden.

Fragen zu KFZ Versicherungen

  1. KFZ Versicherung

    Die KFZ Versicherung ist zum Teil vom Gesetz vorgeschrieben. Jeder, der ein Fahrzeug anmelden möchte, braucht die Haftpflichtversicherung, die dann einen Schaden auch reguliert, wenn er anderen durch den Versicherten entstanden ist. Die Teilkaskoversicherung erweitert den Schutz um die Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch andere Einflüsse, wie Unwetter, Tiere, etc. entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz an, wenn das eigene Fahrzeug durch eigenes Verschulden, einen Schaden erlitten hat.

  2. Teilkaskoversicherung? Was ist versichert?

    In der Teilkaskoversicherung sind die Schäden versichert, die durch unbeeinflussbare Ursachen dem Fahrzeug zugefügt werden. Hierzu gehört ein ausgebrochenes Feuer, ein Unwetter, Schäden durch Tiere und auch ein Schaden durch unermittelbare Personen, wie bei einem Diebstahl oder einem Einbruch. Wenn Versicherungsschutz besteht wird die Versicherung die Kosten für die Instandsetzung übernehmen.

  3. Was ist die Vollkaskoversicherung?

    Die Vollkaskoversicherung versichert das Fahrzeug gegen alle Schäden am eigenen Auto ab. Sie bietet die Leistungen der Teilkaskoversicherung an und zusätzlich auch für die selbst verursachten Schäden.

  4. Was sind die Schadenfreiheitsklassen?

    Die Schadenfreiheitsklassen sind für die Berechnung der Beiträge zur Autoversicherung zu nutzen. Die Angabe bezieht sich auf die schadenfrei zurückgelegten Jahre des Versicherungsnehmers.

  5. Was ist der Schutzbrief?

    Der Schutzbrief ist eine Option zu einer Fahrzeugversicherung. Hier kann bei einer Fahrzeugpanne geholfen werden. Der Servicewagen wird kostenfrei ausrücken und sich das Fahrzeug betrachten, wenn der Schaden vor Ort durch den Mechaniker behoben werden kann, wird es gemacht, sonst wird das Fahrzeug in die Werkstatt abgeschleppt.


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