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Immobilien-Zwangsversteigerungen

Einem Immobilienbesitzer kann in einer bedrohlichen finanziellen Lage eine Zwangsversteigerung drohen. Der Gläubiger kann eine solche beantragen, um seinen Geldanspruch durchzusetzen. Für den Schuldner eine schlimme Vorstellung, für den Schnäppchensucher ein Fest.

Quiz zum Thema Immobilien-Zwangsversteigerungen

  1. Nicht jede Zwangsversteigerung ist gleich. Welche 2 grundsätzlich verschiedenen Arten der Zwangsversteigerung können zur Anwendung kommen?

    Zwangsversteigerungen können zu einem unterschiedlichen Zweck dienen. Die „echte“ Zwangsversteigerung hat zum Ziel, eine Geldforderung zu erfüllen, die „unechte“ Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung dient dem Zweck, eine Eigentümergemeinschaft, meist bei Scheidung oder Erbstreitigkeiten, aufzulösen.

  2. Eine Zwangsvollstreckung ist eine gerichtliche Maßnahme. Welches Gericht führt sie durch?

    Der Gläubiger muss den Antrag auf Zwangsvollstreckung vor dem Vollstreckungsgericht stellen. Dort werden Schuldner und Gegenstand der Zwangsversteigerung erhoben und Einsicht in das Grundbuch genommen.

  3. In welche drei Abschnitte untergliedert sich ein Versteigerungstermin?

    Der Vollstreckungstermin gliedert sich in drei Abschnitte. Zuerst der Bekanntmachungsteil, in dem das Objekt vorgestellt wird, ebenso der Gläubiger und seine Forderungen. In der Bietstunde können 30 Minuten lang Gebote abgegeben werden, im Verhandlungsteil wird über den Zuschlag beraten und der Zuschlag erteilt. Der gleiche Ablauf findet sich auch bei der Teilungsversteigerung.

  4. Wer kann eine Teilungsversteigerung beantragen?

    Den Antrag zur Teilungsversteigerung kann jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft einreichen.

  5. Was können die Antragsgegner gegen die Teilungsversteigerung unternehmen.

    Mit dem Eingang des Antrags geht den Antragsgegnern eine Aufforderung zur Stellungnahme zu. Sie können dem Verfahren beitreten, unter bestimmten Voraussetzungen können sie Vollstreckungsschutz erhalten, damit kann die Vollstreckung unter Umständen verhindert werden.

  6. Wie berechnet sich das absolute Mindestgebot.

    Das absolute Mindestgebot muss 5/10 des Verkehrswertes betragen. Die Gebotsgrenze wurde zum Schutz der Schuldner festgesetzt.

  7. Kann das Verfahren der Zwangsversteigerung während der Ausführung verhindert werden?

    Der Schuldner kann einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen. Voraussetzung ist ein Sanierungsplan von seiner Seite und das Einverständnis des Gläubigers, der das Verfahren innerhalb von 6 Monaten weiterführen kann.

  8. Kann auch der Gläubiger das Verfahren einstellen lassen?

    Der Gläubiger kann jederzeit einen Antrag auf Einstellung des Vollstreckungsverfahrens einreichen. Die kann geschehen, wenn sich Gläubiger und Schuldner außergerichtlich einigen.

  9. Kann jeder bei einer Zwangsversteigerung bieten?

    Wer auf ein Objekt in der Zwangsversteigerung bieten möchte, muss Sicherheiten vorlegen. Dies kann eine Bürgschaftserklärung eines Kreditinstituts sein oder ein von der Bundesbank ausgestellter und beglaubigter Scheck.


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