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Hausverwaltung und Hausverwalter

Die Hausverwaltung hat die Aufgabe, größere Wohnanlagen in wirtschaftlichen und auch in technischen Belangen zu betreuen und einen reibungslosen Ablauf in einer Wohnungsanlage zu gewährleisten und die Finanzen wie auch die Mieteinnahmen der Eigentümergemeinschaft zu verwalten.

Quiz zum Thema Hausverwaltung

  1. Ist die Hausverwaltung Aufgabe des Hausmeisters?

    Die Hausverwaltung ist mit der Erledigung der finanziellen Aspekte einer Mietanlage beauftragt, die die Einnahme des Mietzinses, die Erledigung der notwendigen Zahlungen an Energiezulieferer, Gemeindeverwaltungen und der Führung der Geschäftsbücher zu umschreiben sind. Die technische Hausverwaltung beauftragt den Hausmeister, mit der Behebung einfacher Mängel und der Kontrolle der Hausanlagen. Im manchen Fällen kann auch der Hausmeister mit dieser Aufgabe beauftragt werden. Da jedoch die Kosten des Hausmeisters auf die Mieter umgelegt werden können, die der Hausverwaltung jedoch nicht, ist unbedingt eine Trennung der Aufgaben bzw. Kosten vorzunehmen und eine Transparenz darüber zu schaffen.

  2. Wer sorgt für die Instandhaltung einer Wohnanlage?

    Für die Beauftragung von Handwerkern für Instandhaltungsaufgaben, Renovierungsaufträge und Wohnungsabnahmen ist die Hausverwaltung zuständig.

  3. Ein Mieter ist mit seiner Miete im Rückstand. Wie muss reagiert werden?

    Die Hausverwaltung ist mit der Verwaltung und für die Vereinnahmung des Mietzinses betraut. Sie wird in diesem Fall ein Mahnverfahren gegen den säumigen Zahler einleiten. Ab einem Mietrückstand von zwei Mieten, hat der Hausverwalter, bzw. der Eigentümer, die Möglichkeit eine fristlose Kündigung auszusprechen.

  4. Seit wann gibt es Hausverwaltungen und welche Qualifikation benötigt ein Hausverwalter?

    Über 2000 Jahren ist der Berufsstand des Hausverwalters nachzuverfolgen. Von Seneca(römischer Philosoph) ist ein Beschwerdebrief an seinen Hausverwalter überliefert. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine gesonderte Ausbildung, es werden oft Schulungen angeboten, die sich schwerpunktmäßig mit der kaufmännischen Seite des Berufs beschäftigen.

  5. Welches Gremium muss die Hausverwaltung mindestens einmal jährlich einberufen?

    Die Versammlung der Wohnungseigentümer muss einmal jährlich einberufen werden, bei Bedarf auch öfter. Die Einladung muss schriftlich erfolgen. Wenn die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht zustande kommt, können die Beschlüsse auch durch schriftliche Zustimmung der nicht Anwesenden Wohneigentümer gefasst werden.

  6. Die Haltung welcher Haustiere kann die Hausordnung nicht verbieten?

    Grundsätzlich kann die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt werden. Die Haltung von Kleintieren, wie Wellensittiche, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen, oder Zierfische, sind jedoch generell zu gestatten. Hier sollte aber darauf geachtet werden, dass die Anzahl dieser Tiere der Wohnungsgröße angepasst wird.


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