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Die Rürup- Rente ist eine Basisrente, die seit 2005 zu den staatlich geförderten Altersvorsorgen zählt. Interessant ist diese Altersvorsorge für Selbstständige, die sonst kaum eine Möglichkeit haben sich eine geförderte Rente aufzubauen.
Da die Rürup Rente eine Basisrente ist und staatlich gefördert wird, können die Beiträge in der Ansparphase nur in Verbindung mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist auch die Steuerpflicht.
Bei Verträgen die vor Januar 2012 abgeschlossen werden, muss der Inhaber 60 Jahre alt sein und bei Abschlüssen nach Dezember 2011 Auszahlung erst mit den 62 Lebensjahr zustande. Dieses hängt mit der Altersgrenze der gesetzlichen Rente zusammen.
Durch das Gleichsetzen der Rürup- Rente mit einer Basisrente kann sie auch nur so ausgezahlt werden. Es gilt also, diese Rente wird monatlich ein Leben lang zur Auszahlung gebracht. Diese kann auch nicht als Hinterbliebenenrente weitergegeben werden.
Gleich gesetzt mit einer Basisrente wird diese auch so gehandelt. Die Ansprüche aus diesen Verträgen können nicht auf einmal in Anspruch genommen werden, sie werden nicht weiter vererbt, man kann sie nicht beleihen und diese können auch nicht verpfändet oder verkauft werden.
Jedes Einkommen muss bis zu einen bestimmten Betrag verteuert werden. Bei der Rürup- Rente verhält es sich so. 2005 lag der zu versteuerte Anteil bei 50%. Bis 2020 wird diese Grenze jährlich um 2% steigen und dann bis 2040 um 1%. Ist das Jahr 2040 erreicht wird die volle Rentenzahlung versteuert.
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