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[Geld & Banken: Riester Rente]
Riester-Rente ist eine private Rente. Durch Eigenzahlungen und Zulagen vom Saat wird diese aufgebaut. Sie dient zur privaten Altersvorsorge und es werden mindesten die eingezahlten Beiträge zur Auszahlung gebracht.
Die vom Staat geförderte Riester-Rente, das heißt die Altersvorsorgen, können alle zulagenberechtigte natürlichen Personen aufbauen. Die Voraussetzung ist hierfür gewährleistet, wenn die Personen rentenpflichtig versichert sind und nicht von der Steuer befreit sind.
Durch den Staat wird die Riester- Rente auf zwei Arten gefördert. Das eine ist die Altersvorsorgezulage und das andere wäre der Sonderausgabenabzug. Wobei letzteres vom Finanzamt festgesetzt wird und das günstigste angenommen wird.
Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Diese kann freiwillig aufgebaut werden und ist steuerlich absetzbar. Sie wird zusätzlich zur Alters-, Invaliden- und Witwenrente gezahlt. Sie wird nicht in einem Betrag gezahlt, sondern sie kommt wie die gesetzliche Rente monatlich zur Auszahlung.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist eine Verwaltungseinheit des Deutschen Rentenversicherungs- Bundes. Sie kontrolliert, berechnet und zahlt die Zulagen aus. Allerdings kann diese auch Zuviel gezahlte Beträge zurückfordern. Somit ist diese der zentrale Anlaufpunkt.
Erst mal ist es eine Voraussetzung das Kinder vorhanden sind. Die Kinderzulage bekommt dann der Elternteil, welcher das Kindergeld beantragt hat und dieses auch gezahlt bekommt. Vorausgesetzt ist das er auch Rentenversicherungspflichtig ist.
Im Einkommenssteuergesetz werden als Sonderausgabenabzug solches bezeichnet, welche keine Betriebskosten oder Werbungskosten sind. Diese werden vom Finanzamt als Pauschalbetrag gezahlt. Sind die Sonderausgaben höher als der Pauschalbetrag wird dieser von den Einkünften abgezogen.
Wenn der Arbeitgeber Beiträge für den Arbeitnehmer einzahlt und der Arbeitnehmer auf seine Steuerfreiheit verzichtet bekommt dieser auch die Riester- Förderung vom Staat oder er kann sich diese als Sonderausgabenabzug vom Finanzamt auszahlen lassen
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