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[Geld & Banken: Bausparen]
Jede geschäftsfähige natürlich Person kann einen Bausparvertrag, für sich Selbst oder für Nichtgeschäftsfähige Personen, abschließen, um finanzielles Guthaben aufzubauen. Dafür werden in Verträge die begünstigten Personen festgelegt.
Der Bausparer schließt mit einer Bausparkasse einen Vertrag, welcher zum Aufbau eines festgelegten Sparbetrags dient. Ist eine festgelegte Summe hinterlegt, kann der Bausparer den Rest des Bausparbetrages als Darlehen bei Zuteilung erhalten.
Der Bausparer kann das Sparguthaben für alles verwenden, was mit der Beschaffung, dem Bau und der Instandhaltung von Wohnraum in Verbindung gebracht werden können. Das wäre zum Beispiel der Kauf eines Baugrundstückes, der Bau eines Wohnhauses oder das erneuern eines Daches.
Es gibt eine Vielzahl an Bausparkassen und dementsprechend auch verschiedene Bedingungen. Jede Bausparkasse hält in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Regeln fest. Und jeder Bausparer muss vor Vertragsabschluss diese sehr genau studieren und sie akzeptieren.
Eine Bausparkasse spricht von einer Zuteilung des Bausparvertrages, wenn die vertraglich festgelegte Mindestsumme erreicht ist und das Guthaben ausgezahlt wird. Bei genügender Bonität kann sich dieser auch das Darlehen auszahlen lassen.
Die erste Phase ist das Ansparen, einer festgesetzten Summe, in einem bestimmten Zeitraum. Die Zuteilung des Bausparvertrages ist die Zweite Phase. Nun kann der Bausparer ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, dies ist die dritte Phase auch Darlehensphase genannt.
Das Bausparen dient in erster Linie dem Ansparen von finanziellem Mittel und es kann der Bausparer noch auf ein zinsgünstiges Darlehen hoffen. Das heißt, wer einen Bausparvertrag hat, besitzt eine günstige Mischung an finanzieller Freiheit, um sich Wohneigentum anzuschaffen.
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