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[Recht / Verkehrsrecht]
Das Verkehrsrecht umfasst alles, was im Zusammenhang mit Transport von Mensch und Gütern steht. Ein Teilbereich ist z. B. die Straßenverkehrsordnung oder die Fahrzeugzulassung.
Das Verkehrsrecht befasst sich mit den Rechtsfragen von Personen und Gütern. Dieses Gebiet setzt sich aus dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht zusammen. Die einzelnen Bereiche vom Verkehrsrecht umfassen das Straßenverkehrsrecht, das Wegerecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht. Aber auch das Recht von den Wasserstraßen und das Seerecht.
Das Straßenverkehrsrecht spielt im Alltag aller Bürger eine große Rolle und deshalb beschäftigt es sich auch mit den Bereichen vom Verkehrszivilrecht, das wiederum setzt sich aus dem Verkehrshaftungsrecht zusammen, sprich die Haftung bei Unfällen. Dann kommen das Verkehrsstrafrecht und die Ordnungswidrigkeiten wie Bußgelder und Verwarnungen dazu. Und zum Schluss noch das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.
Das gibt es das Straßenverkehrsrecht (StVG) dann die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie auch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bei Fahrzeugen kommen dann die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisordnung (FeV) hinzu. Das Straßenverkehrsrecht ist ein reines Ordnungsrecht und wird von der Straßenverkehrsbehörde und dem Ordnungsamt bearbeitet.
Dieses Recht fällt nicht unter das Verkehrsrecht, aber es gehört mit zum öffentlichen Recht. Das Straßenrecht wird immer vorrangig behandelt und gehört zum Landesrecht, bei Bundesfernstraßen zum Bundesrecht. Das bezieht sich auf die Benutzung der Straßen. Dabei kommen mehrere Gebrauchsformen zum Einsatz, einerseits ist es der Gemeingebrauch, dann der Anliegergebrauch sowie die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung. Zuständig für dieses Recht ist die Straßenaufsichtsbehörde.
Unter diesem Gesetz wird eine Vereinbarung getroffen, die dann den Personen und Gütertransport auf den Straßen regelt. Der Güterverkehr hat viele Normen, die aus dem europäischen Recht stammen, die aber dann in nationales Recht umgewandelt worden sind. Jedoch vereint sich das Gesetz vom Straßengüterverkehr mit dem Transportrecht. Befugt für diesen Bereich ist das Kraftfahrtbundesamt.
Hierbei handelt es sich um die Verkehrszulassungen von Fluglinien. Das Luftfahrtrecht trifft nicht nur auf nationale, sondern auch auf internationale Rechtsvorschriften zu. Zuständig dabei ist das Luftfahrtbundesamt.
Dieses Recht befasst sich mit dem Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen. Aufgebaut auf den nationalen und internationalen Vereinbarungen. In Deutschland wird dieses Gesetz nochmal in drei Teile geteilt. Einmal in das Allgemeine Eisenbahngesetz, dann die Eisenbahn-Verkehrsordnung und die Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung. Beim Personenverkehr und Güterverkehr gibt es keine Unterschiede. Ein Sondergesetz gibt es bei den Magnetschwebebahnen. Straßen und U-Bahnen gehören zu den Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahngesetz.
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