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Arbeitsrecht

Jeder Vertrag unterliegt dem jeweiligen Recht eines Landes, so wird auch das Verhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entsprechend verankert. Damit werden von beiden Seiten Rechte und Pflichten festgelegt.

Fragen zu Arbeitsrecht

  1. Mit was beschäftigt sich das Arbeitsrecht?

    Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern. Sowie auch den Koalitionen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern und auch zwischen den Vertretungsorganen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

  2. Was ist das Kollektive Arbeitsrecht?

    Das Kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den arbeitsrechtlichen Koalitionen, dies betrifft die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Unter die Aufgaben fallen auch das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht (Streiks). Aber auch Mitbestimmungen in Unternehmen und Betrieben.

  3. Was ist die Unternehmensmitbestimmung?

    Dabei muss man unterscheiden zwischen der Mitbestimmung vom Arbeitnehmer, der ein privates Unternehmen hat. Und dann kommt noch die Mitbestimmung in Unternehmen. Ein Unternehmen ist ein Rechtsträger der einen oder mehrere Betriebe führen kann.

  4. Darf ein Arbeitnehmer beim Krankheitsfall kündigen?

    Ein Arbeitgeber darf nur kündigen, wenn die Krankheitsprognose so ausfällt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr für den Arbeitgeber arbeiten kann. (Krankheit muss durch einen Sachverständigen beurteilt werden)

  5. Bei Fehltagen kann ein Arbeitgeber nur kündigen, wenn 6 Wochen im Jahr überschritten werden.

    Bei Fehlzeiten, egal wie oft diese stattgefunden haben, darf der Arbeitgeber nur kündigen, wenn es für die Krankheit kein Heilmittel gibt, sollte es aber ein Medikament geben, darf der Arbeitgeber nicht kündigen.

  6. Kind krank, droht dann die Kündigung?

    Das trifft nicht ganz zu, es besteht ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung, wenn das eigene Kind erkrankt ist. Anspruch darauf besteht nur, wenn es keine andere Person außer einem selber gibt, um auf das Kind aufzupassen. Das Kind muss auch unter 12 Jahren sein und außerdem muss es bei einer gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein. Und auch ein Arzt muss die Krankheit bescheinigen, sodass diese Bescheinigung dem Arbeitgeber als Beweis vorgelegt werden kann..

  7. Wie ist der Urlaubsanspruch geregelt?

    Der Urlaubsanspruch ist normal im Arbeitsvertrag geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat einen Mindesturlaub, der auch im Bundesurlaubsgesetzt fest geregelt ist. Dieser beträgt 24 Tage. Schwerbehinderte haben allerdings einen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Tagen. Beim Urlaub kommt es immer auf die Arbeitstage an. Wenn der Arbeitnehmer von Montags bis Freitags arbeitet, gilt der Urlaub nur von Montags bis Freitags. Sollte der Arbeitnehmer im Urlaub erkranken, werden die nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht mit angerechnet.

  8. Arbeitsrecht für Auszubildende?

    Azubis genießen in der Berufswelt ein besonderes Recht. Bei ihnen kommen nicht nur die allgemeingültigen Verordnungen zur Anwendung, sondern auch das Berufsbildungsgesetz. Hier sind Rechte und auch Pflichten der Auszubildenden festgehalten, an die sich die Betriebe, die ausbilden und auch der Azubi zwingend halten müssen.


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